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BAG, 20.09.1956 - 2 AZR 403/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kabinenzeit des Fernkraftfahrers - Rahmentarifvertrag - Speditionsgewerbe - Lagereigewerbe - Transportgewerbe - Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AZO (1938) § 7; TVG § 1
Arbeitsentgelt: Vergütung von Kabinenzeiten eines Fernfahrers
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 09.07.1955 - 4 Sa 181/55
- BAG, 20.09.1956 - 2 AZR 403/55
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 09.07.1955 - 4 Sa 181/55
Auszug aus BAG, 20.09.1956 - 2 AZR 403/55
hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung am 20= September 1956 durch den Senatspräsidenten Dr. Müller und die Bundesrichter Br» Berger und Professor Pro Pr» Boldt sowie die Bundesarbeit srichter Hense und Dr. Krebsbach für Recht erkannt! Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Arbeitsgerichts Hagen vom 28» Februar 1955 - 1 Ca 119/55 - und der 4= Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hämm (Westf») vom 9° Juli 1955 - 4 Sa 181/55 - aufgehoben» Pie Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Betrag von 156s60 DM zu zahlen» Pie Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte«. - ArbG Husum, 23.12.1955 - 1 Ca 119/55
Auszug aus BAG, 20.09.1956 - 2 AZR 403/55
hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung am 20= September 1956 durch den Senatspräsidenten Dr. Müller und die Bundesrichter Br» Berger und Professor Pro Pr» Boldt sowie die Bundesarbeit srichter Hense und Dr. Krebsbach für Recht erkannt! Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Arbeitsgerichts Hagen vom 28» Februar 1955 - 1 Ca 119/55 - und der 4= Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hämm (Westf») vom 9° Juli 1955 - 4 Sa 181/55 - aufgehoben» Pie Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Betrag von 156s60 DM zu zahlen» Pie Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte«.
- ArbG Freiburg, 28.11.2001 - 12 BV 1/01 Diese Unterscheidung hat das Bundesarbeitsgericht in seinen frühen Entscheidungen zunächst übernommen und ebenfalls auf die rein körperliche Präsenz am Ort der eventuellen Arbeitsaufnahme abgestellt (vgl. etwa BAG Urteil vom 20. September 1956 -2 AZR 403/55 - AP Nr. 2 zu § 7 AZO; Urteil vom 26. Februar 1958 - 4 AZR 388/55 - BAGE 5, 236, AP Nr. 3 zu § 7 AZO).